• Urheberrechtsverletzung bei Bildersuche?

    Wie die InternetWorld Business mit Berufung auf einen Computerbild-Artikel heute berichtet, könnte die Google-Bildersuche vor dem “Aus” stehen.

    Ein Hamburger Künstler will der Google-Bildersuche im Internet den Garaus machen. Mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg wollte er Google und anderen Firmen, die auf ihren Internet-Seiten die Bildersuche zur Verfügung stellen, untersagen, Vorschaubilder seiner Comicfigur “PsykoMaN” in der Ergebnisliste der Bildersuche anzuzeigen.

    Wie die Zeitschrift “Computerbild” in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, gab das Hamburger Gericht dem Künstler recht: Google verletze das Urheberrecht und müsse dafür sorgen, dass in seiner Bildersuche keine “PsykoMaN”-Motive mehr erscheinen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, deshalb bleibt zunächst alles beim Alten. Sollten jedoch weitere Rechteinhaber klagen und andere Gerichte sich der Entscheidung anschließen, ist eine vernünftige Bildersuche im Internet kaum noch möglich. Alternativvorschlag des Landgerichtes: Google könne statt eines Vorschaubildes in der Bildersuche Texteinblendungen zeigen.

    Google hält die Bildersuche für rechtmäßig und will in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Doch das ist nicht ohne Risiko: “Sollte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht die Entscheidung des LG Hamburg bestätigen, wäre dies das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder verwendet werden”, so der Stuttgarter Fachanwalt für IT-Recht Alexander Fischer.


    Nicht nur, dass hierdurch bestimmte Geschäftsmodelle, wie bspw. searchme.com, friendfeed.com , WebSnapr etc. illegal würden, stellen sich mir gleich mehrere weitere Fragen…

    Kann ein Deutsches Gericht überhaupt ein solch einschneidendes und das Internet beschränkendes Urteil fällen? Wie sieht es mit Urheberrechtsverletzungen von Texten aus - jede Suchmaschine zeigt längere Textausschnitte… Warum sollten Bilder schützenswerter sein als Texte? Wie steht es um die Blogger und Meinungsportale, wo Bilder, Produkte usw. diskutiert werden und wie steht es um den UserGenerated Content? Wie rechtssicher ist das Geschäftsmodell von Wikipedia?  
    Dürfen dann nur Urheberrechtsinhaber bspw. Wikipedia-Artikel oder Blogeinträge mit Bildern verfassen und auf Meinungsportalen ihre Meinung zu Produkten mit Produktabbildungen äußern? Ist nicht auch strenggenommen das selbst gemachte Foto bspw. eines Produktes eine Vervielfältigung eines urhebrrechtlich geschützten Designs, d.h. darf man die Produkte nicht mal selbst abfotografieren und dann ins Netz stellen? Was würde das ganze für den UserGenerated-Content und Web2.0 insgesamt bedeuten?!?

    Gilt für die Bildsuche nicht bereits das einschlägige BGH-Urteil Handelsblatt gegen Paperboy, wo das Handelsblatt klar unterlag?

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